Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß Paragraf 72a SGB VIII
Wir haben diese Vereinbarung mit dem Jugendamt geschlossen (10/2026)
und sind jetzt Träger der freien Jugendhilfe.
Anforderungen an die Lehrer
Alle Personen (Jugendleiter/Trainer/innen), die in der Kinder und Jugendhilfe tätig sind,
müssen folgende Dokumente vorlegen:
- Einmalige Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung
(Stand: 2 liegen vor)
- Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnis alle 5 Jahre
Prüfung durch 1./2. Vorsitzenden oder Schutzbeauftragten gem. u. g. Kriterien
(Stand: 1 vorgelegt u. geprüft, 2 beantragt)
Diese Formalien weden bis Ende 2026 abgeschlossen.
Prüfung eines Erweiterten Führungszeugnis:
Keine Einträge bzgl. StGB (Par..72a SGB VIII Abs 1 verweist hierauf):
Par: 171, 174-174c, 176-180c, 181a, 182-184g, 184i-184l, 201a Abs3, 225, 232-233a, 234-236
Aktive Schutzmaßnahmen
Bei Bedarf/Verdacht muss ein Austausch untereinander durchgeführt werden:
Erfahrungen, Erkenntnisse, grenzwertige Vorfälle besprechen.
-> Ggf. Maßnahmen durchführen.
Relevante Dokumente zum Studium
Leitfaden Jugendamt Stuttgart
Schutzkonzept der DAB-Jugend
Kinder- und Jugendschutz der Deutschen Sportjugend DSJ im DOSB
Qualifizierung und Weiterbildung
DSJ im DOSB: Schulungsvideos, Lehrmaterialien, Kurse, Weiterbildung, ...